Pflegeberatung kompakt
- Tipps für viele Themen rund um Alter und Pflege
- Unterstützung bei Pflegegradbegutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
- Vorsorgeberatung
- Kurse für pflegende Angehörige
Vielfältige Beratungsangebote
Nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Sturz eines älteren Verwandten stehen viele Angehörige vor der Frage: Pflegefall – was nun? Kompetente Antworten gibt in solchen Situationen unsere Sozial- und Pflegeberatung.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung für soziale Leistungen, etwa bei den Kranken- und Pflegekassen, und unterstützen Sie beim Besuch des Medizinischen Diensts zur Feststellung des Pflegegrads. Dazu geben wir Ihnen praktische Tipps für die häusliche Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen, z. B. zu den Themen Körperpflege, Inkontinenz oder Demenz.
Für alle, die ihre Pflegebedürftigen ohne professionelle Unterstützung versorgen und ausschließlich Pflegegeld beziehen, bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen, von der Pflegekasse geforderten regelmäßigen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.
Unseren Rat können Sie zudem in Anspruch nehmen, wenn es um Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geht. Für Fragen zur Wohnraumanpassung im Alter vermitteln wir an erfahrene Fachleute aus unserem Netzwerk.
Kurse für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige bieten wir zudem von Zeit zu Zeit Kurse an. Erfahrene Mitarbeiterinnen geben in den Abendseminaren wertvolle praktische Ratschläge für die Versorgung zuhause. Auf dem Programm stehen dabei Themen wie Diabetes, Inkontinenz oder Demenz. Auch zur Ernährung im Alter, zur Pflege von Schlaganfall- und Herzinfarkt-Patienten oder zur Schmerztherapie sowie zur Pflegeversicherung sind Referate vorgesehen. Dazu geben Fachleute praktische Tipps zum Beispiel für die rückenschonende Versorgung bettlägeriger Senioren. Zeit bleibt auch für den Erfahrungsaustausch. Teilnehmen können an diesen Kursen nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch Interessierte, die aktuell keinen Pflegebedürftigen betreuen. Die Teilnehmergebühren werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen.
Bei Interesse an einem solchen Kurs schreiben uns bitte eine kurze Nachricht. Wir informieren Sie dann, sobald neue Termine feststehen.
Anfrage Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Ansprechpartnerinnen
stv. Pflegedienstleiterin
Pflegeberatung




